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Rechtstipp

Bundestag hat Patientenrechtegesetz verabschiedet

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Der Deutsche Bundestag hat am 29. November 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten und Patientenrechte für die Versicherten transparenter machen.

Dabei soll der Patientenschutz nicht auf rechtliche Bevormundung setzen, sondern sich am Leitbild des mündigen Patienten orientieren.

Bei den Anhörungen der Verbände und Sachverständigen, insbesondere im Ausschuss für Gesundheit, gab es gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 15. August 2012 nur noch wenige Änderungen oder Ergänzungen. Im Wesentlichen wurden die bisher von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze übernommen. Dies gilt insbesondere für den ärztlichen Behandlungsvertrag, für die auf Basis einer ordnungsgemäßen Aufklärung erteilte Einwilligung der Patienten sowie für die Beweislastverteilung bei der Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler.

Nach Einschätzung der Rechtsanwälte Wienke & Becker werden sich die Neuregelungen jedoch trotz dieser hohen Zielsetzungen anfangs nur marginal auf den beruflichen Alltag der in Klinik und Praxis tätigen Ärzte auswirken. Wirklich neue rechtliche Grundlagen, die bemerkbar in die tägliche Praxis eingreifen, würden mit dem Patientenrechtgesetz für die meisten Ärzte nicht geschaffen. Nur in einzelnen Randbereichen werde es administrativ belastende Neuregelungen geben, etwa in Bezug auf die Dokumentation der (wirtschaftlichen) Aufklärung.

Einzelheiten zu den wichtigsten Neuregelungen enthält der ausführliche Beitrag von Fachanwalt Dr. A. Wienke aus der Kanzlei Wienke & Becker, Köln (siehe unten).

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