„Die Unfallchirurgie in Deutschland - unsere Verantwortung und Verpflichtung“
PresseDKOU
VERKEHRSSICHERHEITSKAMPAGNE „RUNTER VOM GAS!!“

Bundesweite Initiative „Zweite Erste Hilfe“ gestartet

© „Runter vom Gas“

„Zweite Erste Hilfe“ ist die bundesweite Partnerinitiative der Verkehrssicherheitskampagne „Runter vom Gas“. Verkehrsteilnehmer sollen motiviert werden, ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen, um mehr Leben zu retten. Neben dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) unterstützt auch auch Arzt und Kabarettist Dr. Eckart von Hirschhausen das Vorhaben.

Als Initiatoren der Verkehrssicherheitskampagne „Runter vom Gas“ haben Katherina Reiche, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), und Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR), die bundesweite Partnerinitiative „Zweite Erste Hilfe“ gestartet. 

Bei der Auftakt-Pressekonferenz in Berlin sagte Reiche: „Rund zehn Prozent der tödlich Verunglückten könnten jährlich durch Erste Hilfe gerettet werden. Es ist also entscheidend wichtig, dass möglichst alle Verkehrsteilnehmer ihr Wissen in Erster Hilfe auffrischen. Machen Sie den 'zweiten Erste-Hilfe-Kurs'! Gemeinsam können wir die Zahl der tödlich Verunglückten weiter senken“. 

Auch der prominente Unterstützer der Initiative Dr. Eckart von Hirschhausen weist darauf hin: „Wenn jeder weiß, was im Notfall zu tun ist, haben wir alle etwas davon, als Gemeinschaft und als einzelne! In den meisten Fällen, in denen Erste Hilfe benötigt wird, geht es übrigens um einen Familienangehörigen“. 

Bei der Mehrheit der deutschen Autofahrer liegt laut DRK der Erste-Hilfe-Kurs mehr als zehn Jahre zurück. Christian Kellner: „Wir gehen davon aus, dass nur jeder Dritte einem Schwerverletzten überlebensnotwendige Erste Hilfe leisten kann.“ Doch nicht nur Wissenslücken hindern die Menschen daran, sofort zu handeln. „Viele Verkehrsteilnehmer fürchten negative Konsequenzen, falls sie einen Fehler machen. Dabei gilt: Wer bei einem Unfall Erste Hilfe leistet, kann juristisch nichts falsch machen“, betont Kellner.

(Quelle: BMVI)

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