Am Folgetag der Aufnahme einer dementen Patientin mit Infekt sei zufällig während der Visite aufgefallen, dass es sich nicht um die Person handelte, deren Patientenunterlagen mitgeführt wurden und als die diese Patientin im Rahmen der administrativen Patientenaufnahme aufgenommen worden war.
Initiale Therapieplanung und Umsetzung waren somit auf der Basis von Behandlungsdaten aus einem vorangegangenen Krankenhausaufenthalt einer anderen Patientin durchgeführt worden — glücklicherweise ohne gesundheitliche Schäden.
Der Fachbeirat von CIRSmedical.de fordert, Patienten bei der administrativen Aufnahme eindeutig zu identifizieren, um Verwechslungen zu vermeiden. Er verweist auf eine Handlungsempfehlung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS), die bei der administrativen Aufnahme auf die Vorlage eines ausweisenden Dokuments (z.B. Personalausweis) besteht.
