Der aktuelle Fall: Eine Pflegemitarbeiterin deutet die Abkürzung „HWI“ in der Patientenakte als „Harnwegsinfekt“. Bei einer Nachforschung in der Akte stellt sich jedoch heraus, dass es sich um einen „Hinterwandinfarkt“ handelt. Nur diese Recherche nach der richtigen Diagnose hat eine falsche Behandlung des Patienten verhindert.
Das CIRS-Team weist in seinem Fachkommentar darauf hin, dass medizinische Begriffe in Patientenakten häufig abgekürzt werden. Da solche Abkürzungen je nach Kontext, Fachrichtung oder Berufsgruppe jedoch nicht immer eindeutig seien und unterschiedlich interpretiert werden könnten, könne dies die Sicherheit der Patienten erheblich gefährden.
Daher empfiehlt die Steuergruppe des KH-CIRS-Netzes Deutschland, möglichst generell auf Abkürzungen in Patientenakten zu verzichten. Unverzichtbare Abkürzungen sollten in einer einheitlichen, allen Mitarbeitern bekannten und verbindlichen Liste für das gesamte Krankenhaus zusammengestellt werden. Werden dennoch Abkürzungen verwendet, die dort nicht gelistet sind, sollte dies eine Rückfrage beim Verfasser der Patientenakte auslösen.
