Der Projektantrag muss ein innovatives und wissenschaftlich begründetes Forschungskonzept darstellen, verbunden mit der Aussicht auf Nachhaltigkeit auf dem Gebiet der Unfallchirurgie. Erwartet wird außerdem ein Nachweis über die vorhandenen Ressourcen und die Unterstützung durch die Universität oder jeweilige Institution (Klinik).
Der Antrag auf Forschungsförderung kann als Einzelantrag oder als Verbundantrag gestellt werden. Der Hauptantragsteller muss unfallchirurgisch tätig und Mitglied der DGU sein. Über die jeweilige Höhe der Förderung entscheidet der DGU-Vorstand nach Begutachtung durch und auf Empfehlung des Wissenschaftsausschusses der DGU. Anträge sind in der Geschäftsstelle der DGU einzureichen.
