Vorhaltepauschale statt Fallpauschale
Bei der Finanzierung werde es wie geplant eine Abkehr von den Fallpauschalen geben, sagte Lauterbach. Künftig sollten 60 Prozent der Kosten von Kliniken über Vorhaltepauschalen gedeckt werden. Für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie, Intensivmedizin und Notfallversorgung sind weitere Zuschläge vorgesehen „Die Kliniken erhalten so Geld dafür, dass sie bestimmte Leistungen anbieten – selbst dann, wenn sie sie nicht immer erbringen. Das nimmt den ökonomischen Druck von den Klinken, erlaubt eine Entbürokratisierung und sorgt für mehr Sicherheit und Qualität bei der medizinischen Versorgung von Patienten“, sagte der Minister. Mit den Vorhaltepauschalen bekämen Krankenhäuser somit eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. So könne eine flächendeckende medizinische Versorgung vor allem auf dem Land gesichert werden - trotz einbrechender Fallzahlen.
Allerdings erhalten nur die Kliniken die Vorhaltepauschalen, die auch die Qualitätskriterien für bestimmte Leistungen erfüllen. Auf diese Weise bestimmt die Qualität und nicht mehr die Quantität die Versorgung. „Die Patienten können sich darauf verlassen, dass die angebotenen Krankenhausbehandlungen auch immer nötig sind und vom Krankenhaus mit der entsprechenden Qualität durchgeführt werden können“, betonte Lauterbach.
Transparenzoffensive gestartet
Darüber hinaus beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Qualitätsdaten der Krankenhäuser bundesweit zu veröffentlichen. „Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet“, sagte Lauterbach. Dafür wird der Bund den Krankenhäusern Versorgungsstufen (Level) zuordnen und die Verteilung der Leistungsgruppen auf die einzelnen Standorte transparent darlegen. Diese Veröffentlichung hat keine Konsequenz für die Krankenhausplanung der Länder und für die Krankenhausvergütung. Ein entsprechendes Transparenz-Gesetz soll nach der Sommerpause vorgelegt werden und am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
