„Mit der Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf eine fallpauschalierte Vergütung setzt der Gesetzgeber seit 2004 Anreize zur Umstrukturierung der stationären Leistungserbringung und Kapazitäten. Hierzu gehören Anreize zur Verkürzung der Verweildauer sowie zur Förderung der Wirtschaftlichkeit im Krankenhaus und des Wettbewerbs zwischen Krankenhäusern”, so das Deutsche Ärzteblatt. Eine wirtschaftlichere Leistungserbringung könne jedoch auch den Anreiz beinhalten, in strategisch bedeutsamen Bereichen die Fallzahlen zu steigern. Übersteigen die Fallzahlen jedoch eine (uneinheitlich definierte) zu erwartende Altersstandardisierung, werden systembedingte Fehlanreize vermutet.
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