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Patientensicherheit

Neue Daten zu Behandlungsfehlern

© rangizzz / Fotolia

Rund 12.500 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bundesweit 2012 durchgeführt – in fast jedem dritten Fall erwies sich der Verdacht der Patienten als berechtigt. Das geht aus der aktuellen Statistik zur Begutachtung von Behandlungsfehlern hervor, die der MDK vor kurzem vorstellte.

Die Frage „Liegt ein Behandlungsfehler vor?“ bejahten die Gutachter in fast jedem dritten Fall. Rund zwei Drittel der Vorwürfe richteten sich gegen Krankenhäuser; davon wurden 30 Prozent bestätigt. Rund ein Drittel betraf niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Hier bestätigten die MDK-Gutachter 36 Prozent der Fehler-Vorwürfe.

Die meisten Vorwürfe erheben Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit Operationen. Die operativen Fächer Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie sind besonders betroffen. Danach folgen Zahnmedizin, Innere Medizin und Gynäkologie. „Eine hohe Zahl von Vorwürfen ist aber nicht gleichzusetzen mit einer hohen Zahl tatsächlicher Fehler“, erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern, der die Daten aller Medizinischen Dienste gemeinsam mit dem MDS ausgewertet hat. „Gemessen an der Zahl der Vorwürfe werden die meisten Fehler in der Pflege, in der Zahnmedizin und in der Gynäkologie bestätigt.“

Bei der Interpretation der Zahlen mahnt Zobel zur Zurückhaltung: „Wir können Fehlerhäufungen in bestimmten Fachgebieten erkennen. Dies erlaubt aber keinen Rückschluss auf die Behandlungsqualität insgesamt, da weder die Gesamtzahl der Behandlungen noch die Zahl aller Behandlungsfehler bekannt sind.“ Laut MDK-Statistik traten die meisten Fehler bei der Wurzelbehandlung der Zähne auf, gefolgt vom Hüft- und Kniegelenksersatz.

Angesichts der Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe sieht Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) keinen Grund zur Entwarnung. „Die nahezu unveränderte Zahl der Vorwürfe und bestätigten Behandlungsfehler zeigt, dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht.“ Das kürzlich in Kraft getretene Patientenrechtegesetz habe die Situation der Patientinnen und Patienten bei vermuteten Behandlungsfehlern nur teilweise verbessert. „Aus Sicht der Patienten bleibt unbefriedigend, dass das Gesetz keine neue Verteilung der Beweislast zwischen Behandler und Patient gebracht hat“, so Gronemeyer.

Er sprach sich dafür aus, dass zumindest in jenen Fällen, in denen ein fachärztliches Gutachten den Behandlungsfehler bestätigt, in Zukunft die Beweislast für den Patienten erleichtert werden sollte. Außerdem forderte Gronemeyer ein bundesweites Behandlungsfehlerregister, in dem die Daten aller Institutionen zusammengeführt werden sollten, die in die Bearbeitung von Behandlungsfehlern eingebunden sind. Defizite bestünden zudem in der Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit wie der Anwendung von Checklisten und Teamtrainings.

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