„Die Unfallchirurgie in Deutschland - unsere Verantwortung und Verpflichtung“
PresseDKOU
Gesetzgebung

Notfallsanitätergesetz ist rechtswirksam

Seit dem 27. Mai 2013 ist das „Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ rechtswirksam. Es wurde im Bundesgesetzblatt Teil I mit dem genannten Datum veröffentlicht.

In einer Pressemitteilung vom 19. März dieses Jahres hatte sich die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) kritisch zum geplanten NotSanG geäußert. In den weiterführenden Dateien zum Download ist ihr Wortlaut genauso zu finden, wie die Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) zum Thema. 

 

 

 

 

 

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