„Die Unfallchirurgie in Deutschland - unsere Verantwortung und Verpflichtung“
PresseDKOU
Rechtstipp

Vereinbarung über delegierbare Leistungen

© Deminos / Fotolia

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen haben eine Vereinbarung zur Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal getroffen. Sie tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.

Die Vereinbarung zwischen den Partnern der Bundesmantelverträge regelt beispielhaft, bei welchen Tätigkeiten nichtärztliches Personal ärztliche Leistungen erbringen darf und welche Anforderungen sie erfüllen müssen.

Die Vereinbarung plus eine Einschätzung von Dr. Albrecht Wienke, Fachanwalt für Medizinrecht, sind hinter unten stehenden Verlinkungen zu finden.

 

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