Mit dem am Donnerstag in Berlin gefassten Beschluss erfüllt der G-BA – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – fristgerecht zum Jahresende seinen Auftrag aus dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG), eine funktionsfähige Bedarfsplanung zu schaffen.
Pressemitteilung des B-GA
Zielgenau, flexibel, fristgerecht: G-BA reformiert ambulante ärztliche Bedarfsplanung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einer Neufassung der entsprechenden Richtlinie den Planungsrahmen für die Zulassungsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten nach Fachgruppen für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte ambulante medizinische Versorgung festgelegt.
