„Die Unfallchirurgie in Deutschland - unsere Verantwortung und Verpflichtung“
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Pressemitteilung des B-GA

Zielgenau, flexibel, fristgerecht: G-BA reformiert ambulante ärztliche Bedarfsplanung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einer Neufassung der entsprechenden Richtlinie den Planungsrahmen für die Zulassungsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten nach Fachgruppen für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte ambulante medizinische Versorgung festgelegt.

Mit dem am Donnerstag in Berlin gefassten Beschluss erfüllt der G-BA – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – fristgerecht zum Jahresende seinen Auftrag aus dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG), eine funktionsfähige Bedarfsplanung zu schaffen.

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