In ihrer 2007 veröffentlichten und noch immer aktuellen „Beratungs- und Formulierungshilfe Chefarztvertrag“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft schlägt die DKG die Vereinbarung von Zielvereinbarungen mit Chefärzten vor. Was es dabei zu beachten gilt, hat Rechtsanwalt Torsten Nölling aus der Kanzlei Wienke und Becker, Köln, in einem ausführlichen Beitrag dargelegt.
