„Die Unfallchirurgie in Deutschland - unsere Verantwortung und Verpflichtung“
PresseDKOU
Pressemitteilung vom 02.06.2014

EU-Verordnung regelt Luftverkehrsgesetz neu: Schwerverletztenversorgung weiterhin sicher!

© TK

Die sichere und schnelle Versorgung Schwerverletzter durch das Luftrettungssystem ist nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) trotz anstehender EU-verordnungsbedingter Änderungen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) grundsätzlich gewährleistet.

In den vergangenen Tagen war durch verschiedene Presse- und Medienberichte dazu teilweise Verunsicherung aufgekommen. „Aufgrund der abgestimmten Kommunikation bei der Versorgung Schwerverletzter durch die Initiative TraumaNetzwerkDGU® werden über 80 Prozent der Schwerverletzten, die nach ihrer Rettung mit dem Hubschrauber transportiert werden müssen, direkt in ein überregionales Traumazentrum eingeliefert. Diese Krankenhäuser der Maximalversorgung erfüllen bereits jetzt schon häufig die EU-Anforderungen an Hubschrauberlandeplätze. Für Panikmache gibt es derzeit keinen Anlass“, sagt Professor Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der DGU.
 
Mit der EU-Verordnung 965/2012 ist es ab dem 29.10.2014, nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist, für alle Hubschrauber nur noch erlaubt, in Kliniken mit entsprechend genehmigten Landeplätzen zu landen. Ausschlaggebend für viele Krankenhäuser ist die Beschränkung der Ausnahmeregelung in §25 Absatz 2 des Luftverkehrsgesetz (LuftVG) auf den Einzelfall, so dass zukünftig die nicht der Verordnung entsprechenden Flugplätze an Krankenhäusern für „die Landung zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib und Leben einer Person“ nicht mehr regelhaft im Rahmen von Hubschraubernoteinsätzen angeflogen werden können. Hiermit wird der in Deutschland herrschende Flugplatzzwang für den gewerblichen Luftverkehr, geregelt im LuftVG, durchgesetzt.

Für Krankenhäuser, die die neuen EU-Anforderungen nicht erfüllen können – Grund ist größtenteils die nicht gegebene Hindernisfreiheit in dicht besiedelten Gebieten – sieht die zukünftige Gesetzgebung daher eine Ausnahmeregelung durch sogenannte „Außenlandestelle im öffentlichen Interesse“ (Public Interest Site / P.I.S.) vor. Diese soll nicht zertifizierten Hubschrauberlandeplätzen 100 Flugbewegungen, also 50 Hubschraubereinsätze pro Jahr, ermöglichen, sofern bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Bei den Rettungsflügen macht der Transport von Schwerverletzten etwa 30 Prozent der gesamten medizinischen Hubschraubernoteinsätze aus. „Problematisch könnte für Unfallopfer daher die Zahl der Hubschraubereinsätze in Gänze werden – internistische und neurologische Notfälle machen hier den Hauptanteil aus. Die 50 erlaubten Hubschraubereinsätze an Krankenhäusern mit Ausnahmeregelung (P.I.S.) könnten gegebenenfalls rasch erreicht werden. Eine Verlegung mit bodengebundenen Rettungsmitteln wäre alternativ prinzipiell möglich, ist jedoch in vielen Fällen für die Patienten belastender als ein Hubschraubertransport. Diese Entwicklungen bleiben kritisch abzuwarten. In Einzelfällen könnten somit erhebliche Investitionen vor Ort erforderlich werden“, so Hoffmann.

Die Unfallversorgung Schwerverletzter wird in Deutschland über sogenannte Traumanetzwerke organisiert. Dabei werden Unfallkliniken nach den im Weißbuch Schwerverletztenversorgung vorgegebenen Versorgungs- und Qualitätsstandards auditiert und schließen sich regional zu einem zertifizierten TraumaNetzwerk DGU® zusammen. Ziel der Initiative TraumaNetzwerk DGU® ist es, für jeden Schwerverletzten an jedem Ort in Deutschland die gleiche und bestmögliche Versorgungsqualität sicherzustellen. Derzeit gibt es 45 zertifizierte TraumaNetzwerke DGU® mit 598 zertifizierten Kliniken.

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