Der Nichtständige Beirat der DGU besteht aus 12 Mitgliedern und ist vornehmlich die Vertretung der jüngeren, nichtselbständigen Mitglieder. Dennoch können auch selbständige Mitglieder in den Nichtständigen Beirat gewählt werden. Die Beiratsmitglieder gehören dem DGU-Präsidium an und haben dort eine Stimme.
Ende 2022 läuft die Amtszeit folgender Mitglieder des Nichtständigen Beirats aus:
- Prof. Dr. Markus Arand
- Dr. Dan Bieler
- Prof. Dr. Thomas Gösling
- Dr. Tina Hissing
- Dr. Ricarda Seemann
- Dr. Christopher Spering
Ihre unmittelbare Wiederwahl im Anschluss an die dreijährige Amtszeit ist nicht möglich. Gemäß der Satzung der DGU sind nur Mitglieder der DGU wählbar. Eine Kandidatur sowohl für den Nichtständigen Beirat der DGU als auch der DGU ist möglich. Die Vorgeschlagenen müssen der Kandidatur schriftlich zustimmen.
Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtszeit 2023 bis 2025 können dem Präsidium der DGU vorgeschlagen werden. Aus den Vorschlägen wählt das Präsidium zwölf Kandidaten aus, die in der Mitgliederversammlung beim DKOU 2022 in Berlin zur Besetzung der sechs Plätze zur Wahl gestellt werden.
Vorschläge für Kandidaten für den Nichtständigen Beirat der DGU sind bis zum 31. März 2022 schriftlich per E-Mail in der Geschäftsstelle der DGU einzureichen.
