Im Artikel „Arthroskopie aus GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen“ zeichnet Prof. Dr. Karl-Dieter Heller, Erster Vorsitzender des VLOU, den Weg zum Beschluss des G-BA nach. Dabei weist Prof. Heller kritisch darauf hin, dass eine Einflussnahme der Fachgesellschaften und Berufsverbände im Rahmen von schriftlichen Stellungnahmen und mündlichen Anhörungen nur begrenzt möglich war.
Die die Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA), eine Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), sowie der Verband leitender Orthopäden und Unfallchirurgen (VLOU) haben sich in ihren Stellungnahmen kritisch mit der Arthroskopie bei schwerster Gonarthrose auseinandergesetzt. Zugleich haben sie aber auch auf den hohen Stellenwert der Arthroskopie bei Arthrosen geringeren Grades hingewiesen.
In seinem Abschlussbericht vom 14. März 2014 hat das IQWiG ungeachtet dessen eine klare Stellungnahme gegen die Arthroskopie bei Gonarthrose abgegeben. Es wurden weder die Stellungnahmen der AGA und des VLOU berücksichtigt, noch deren Hinweise darauf, dass als Entscheidungsgrundlage lediglich randomisierte prospektive Studien dienten.
Die neue Richtlinie wird voraussichtlich zum 1. April 2016 in Kraft treten.
Nachtrag:
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hat am 31. März 2016 gemeinsam mit der DGOU-Sektion Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA) eine  Empfehlung für Ärztinnen und Ärzte zur Behandlung von Gonarthrose erarbeitet.
Empfehlung für Ärztinnen und Ärzte zur Behandlung von Gonarthrose erarbeitet.



