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Fortbildung

Curriculum unfallchirurgisch-orthopädische Begutachtung

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Die medizinische Begutachtung verlangt vom Arzt neben seiner fachlichen Kompetenz spezielle methodische Kenntnisse, insbesondere für das Prüfungsverfahren im Arzthaftungs- und Arztstrafrecht. Einen Überblick über die grundlegenden Aspekte der ärztlichen Sachverständigentätigkeit im Arzthaftungsrecht gibt das 6. Curriculum unfallchirurgisch-orthopädische Begutachtung am 6. und 7. September 2013 in Frankfurt.

Referenten aus Wissenschaft und forensischer Praxis beleuchten in diesem von der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) ausgerichteten Curriculum die unterschiedlichen Problemfacetten der unfallchirurgisch-orthopädische Begutachtung.

Im Vordergrund steht die Bestimmung des gebotenen „fachärztlichen Standards“, dem maßgeblichen Anknüpfungspunkt für die juristische Bewertung im Hinblick auf ein haftungsbegründendes, unter Umständen auch strafrechtlich relevantes Verhalten. Darüber hinaus gelten im Arzthaftungsprozess besondere, zumeist richterrechtlich entwickelte, jüngst aber im Rahmen des „Patientenrechtegesetzes“ auch kodifizierte Regelungen im Beweismaß sowie der Beweislast. Die Begutachtung im Kontext eines strafrechtlichen Vorwurfs unterliegt wiederum anderen rechtlichen Vorgaben.

Der Gutachtenkurs unterliegt der Trägerschaft der wissenschaftlichen Fachgesellschaften der DGOU. Die inhaltliche Gestaltung erfolgt durch die Kommission „Gutachten“ der DGU sowie die Arbeitsgemeinschaft „Sozialmedizin und Begutachtungsfragen“ der DGOOC unter Mitwirkung assoziierter juristischer Mitgliedern beider Gruppen.

Um Anmeldung über das Kongressbüro bis zum 30. August 2013 wird gebeten.

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