Der ärztliche Gutachter übernimmt mit seiner Tätigkeit eine hohe Verantwortung sowohl gegenüber dem Probanden als auch der Allgemeinheit: Wer gutachtlich einen Fehler macht, verletzt das Recht des anderen!
Gutachten als Entscheidungsgrundlage eines Gerichtes oder einer Versicherung tragen die wissenschaftliche Kompetenz des Fachgebietes in die Öffentlichkeit. Daher ist es Aufgabe der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), einen Beitrag zur Verbesserung der Gutachtenqualität zu leisten.
Die rechtlichen Grundlagen für die Begutachtung und deren praktische Anwendung in der Gutachtenerstellung sollen erlernt und geübt werden, um mit einer verbesserten Gutachtenqualität berechtigter Kritik begegnen zu können.
Zu einer sachgerechten und neutralen Begutachtung – Grundvoraussetzung eines funktionierenden Sozialsystems – gehört nicht zuletzt auch die hippokratisch geprägte ärztliche Ethik die „anvertrauten Kranken nach bestem Vermögen und Urteil zu bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht“(1).
-------------
(1) Hippokratischer Eid

