In der Unfallmedizin bedürfen Gesundheitsstörungen unklarer Genese zur Klärung der Ursache fast ausnahmslos eines Gutachtens als Entscheidungsgrundlage der berufsgenossenschaftlichen Verwaltung oder eines Gerichtes. Der beauftragte Gutachter muss über die erforderliche wissenschaftliche Kompetenz verfügen, aber auch die unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben des Versicherungsrechtes beherrschen, um ein in allen Belangen einwandfreies und damit für den Auftraggeber nutzbares Gutachten erstellen zu können.
Diese gutachtlichen Fähigkeiten müssen seit dem 1. Januar 2011 für die D-ärztliche Zulassung nachgewiesen werden, innerhalb von 5 Jahren auch von den bereits zugelassenen D-Ärzten. Der Gutachtenkurs I der DGU entspricht den von der DGUV hierfür erstellten Anforderungen – Teilnahme an zwei zertifizierten Gutachtenkursen, z.B. Kurs I und Kurs IV der DGOU – und vermittelt darüber hinaus Kenntnisse zur Begutachtung in anderen Rechtsbereichen. Die praktische Gutachtenerstellung soll gestützt auf klare Handlungsanleitungen erlernt und geübt werden, um mit einer verbesserten Gutachtenqualität den Anforderungen der DGUV zu entsprechen.
Das Angebot richtet sich insbesondere an die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen in der Facharztweiterbildung. Die Zertifizierung ermöglicht aber auch den notwendigen Nachweis der gutachtlichen Qualifikation für Fachärzte und insbesondere für bereits zugelassene D-Ärzte.

