Im einfachsten Falle eines ärztlichen Gutachtens ist nur eine MdE-Einschätzung für die verbliebenen Unfallfolgen erforderlich. Nicht selten stehen jedoch auch Kausalitätsfragen zur Diskussion.
Der ärztliche Sachverständige sollte nicht nur über die erforderliche wissenschaftliche Kompetenz, sondern auch über Grundkenntnisse der rechtlichen Vorgaben verfügen, um ein einwandfreies und damit verwertbares Gutachten erstellen zu können. Dieses notwendige Wissen zu übermitteln, ist Aufgabe der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Die Kommission „Gutachten“ der DGU in der DGOU hat hierzu die notwendigen Fortbildungskurse entwickelt. Vermittelt werden die für die Begutachtung wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu verschiedenen Themenbereichen in Verbindung mit dem Know-how zur Erarbeitung einer plausiblen gutachtlichen Beurteilung.
Diesem hohen Anspruch wird Rechnung getragen mit der Zertifizierung durch die DGUV als notwendige Fortbildung der D-Ärzte und der Vergabe von Weiterbildungspunkten der Landesärztekammer. Die Teilnahmebescheinigung der DGOU ist zudem hilfreich bei Beantragung der Zulassung zur Facharztprüfung. Für den Facharzt besteht damit die Möglichkeit, seine gutachtliche Qualifikation zu belegen.

