Steht eine Berufskrankheit zur Diskussion, bedarf es ausnahmslos eines Gutachtens als Entscheidungsgrundlage der berufsgenossenschaftlichen Verwaltung oder eines Gerichtes. Der beauftragte Gutachter muss über die erforderliche wissenschaftliche Kompetenz verfügen, aber auch die rechtlichen Vorgaben des BK-Rechtes beherrschen, um ein in allen Belangen einwandfreies und damit für den Auftraggeber nutzbares Gutachten zu erstellen.
Die Kommission "Gutachten" der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie
(DGU in der DGOU) hat hierzu einen speziellen Fortbildungskurs entwickelt. Vermittelt werden grundlegende wissenschaftliche Erkenntnisse zu den einzelnen chirurgischen Berufskrankheiten in Verbindung mit dem Know-how zur Erarbeitung einer plausiblen gutachtlichen Beurteilung.
Diesem Anspruch wird Rechnung getragen mit der Zertifizierung durch die DGUV als notwendige Fortbildung der D-Ärzte und der Vergabe von Weiterbildungspunkten der Landesärztekammer. Die Teilnahmebescheinigung ist zudem hilfreich bei der Beantragung der Zulassung zur Facharztprüfung. Für den Facharzt besteht damit die Möglichkeit, die eigene Qualifikation zur Erstellung von BK-Gutachten nachzuweisen.
Fortbildung
Curriculum unfallchirurgisch-orthopädische Begutachtung, Kurs III: Berufskrankheiten
Am 4. und 5. April 2014 findet in Kassel das Curriculum unfallchirurgisch-orthopädische Begutachtung zum Thema Berufskrankheiten (Kurs III) statt.

