Die medizinische Begutachtung verlangt vom Arzt neben seiner fachlichen Kompetenz spezielle methodische Kenntnisse. Dies gilt im besonderen Maße für das Prüfungsverfahren im Arzthaftungs- und Arzthaftrecht als „Königsdisziplin“ der Begutachtung.
Im Vordergrund steht die Bestimmung des gebotenen „fachärztlichen Standards“, dem maßgeblichen Anknüpfungspunkt für die juristische Bewertung im Hinblick auf ein haftungsbegründendes unter Umständen auch strafrechtlich relevantes Verhalten. Darüber hinaus gelten im Arzthaftungsprozess besondere, zumeist richterrechtlich entwickelte, jüngst aber im Rahmen des „Patientenrechtegesetzes“ auch kodifizierte Regelungen im Beweismaß sowie der Beweislast. Die Begutachtung im Kontext eines strafrechtlichen Vorwurfs unterliegt wiederum anderen rechtlichen Vorgaben.
Grund genug für die Kommission „Gutachten“ der DGU in der DGOU, diesem Spezialgebiet ein eigenes Fortbildungsmodul zu widmen. Namhafte Referenten aus Wissenschaft und forensischer Praxis werden in diesem von der DGOU ausgerichteten Curriculum die unterschiedlichen Problemfacetten beleuchten. Den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten wird damit ein Überblick über die grundlegenden Aspekte der ärztlichen Sachverständigentätigkeit im Arzthaftungsrecht gegeben, um sodann durch Fallvorstellungen den interdisziplinären Diskurs von Medizinern und Juristen zu pflegen.

