Unfallbedingte wie auch beruflich bedingte Gesundheitsstörungen (Berufskrankheiten) bedürfen fast regelhaft eines ärztlichen Gutachtens als Entscheidungsgrundlage für den Versicherungsträger oder das Gericht. Als Antragsgrund steht dabei immer häufiger das subjektive Schmerzerleben im Vordergrund, das im kurativen Bereich gelegentlich zu ausufernden diagnostischen Bemühungen führt, nicht zuletzt infolge des ärztlichen Nicht-Erkennens psychischer Komorbiditäten.
Diese Fallgestaltungen stellen im gutachtlichen Bereich eine nur interdisziplinär zu bewältigende Aufgabe dar, die von den beteiligten Sachverständigen nicht nur eine hohe Fachkompetenz abverlangt, sondern auch die Bereitschaft, interdisziplinär mit anderen Kollegen zu kooperieren, um zu einer abgewogenen gutachtlichen Gesamtbeurteilung zu finden.
Die Kommission „Gutachten“ der DGU in der DGOU hat diese Thematik mit dem neuen Kursformat „Interdisziplinäre Begutachtung“ aufgegriffen. Vermittelt werden die wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu verschiedenen Themenbereichen in Verbindung mit dem Know-how zur Erarbeitung einer plausiblen gutachtlichen Beurteilung.
Diesem hohen Anspruch wird Rechnung getragen mit der Zertifizierung durch die DGUV als notwendige Fortbildung der D-Ärzte unter Vergabe von Weiterbildungspunkten der Landesärztekammer. Die Teilnahmebescheinigung der DGOU ist zudem hilfreich bei der Beantragung der Zulassung zur Facharztprüfung. Für den Facharzt besteht damit die Möglichkeit, seine gutachtliche Qualifikation zu erweitern.

