PresseDKOU
Lesetipp OUMN

Schwanger im OP: Sicheres Weiterarbeiten als Chirurgin ist möglich

Chirurgin operiert
© Nekrasov / Adobe Stock

Eine Schwangerschaft ist eins der schönsten Ereignisse im Leben einer Frau. Innerhalb von neun Monaten steht das Leben auf dem Kopf – der eigene Körper verändert sich, die Beziehung zum Partner oder zur Partnerin und oft auch der berufliche Alltag. Dabei muss sich das Arbeitsumfeld gar nicht so stark ändern – auch nicht, wenn man Medizinerin ist und operiert. Dennoch landet die Mehrheit der schwangeren Chirurginnen sehr schnell im Beschäftigungsverbot, ohne es zu wollen. Dr. Maya Niethard, Leiterin der Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS), fordert in der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ (OUMN) ein Umdenken bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie den Aufsichtsbehörden.

Schwangere Chirurginnen möchten gern weiter operieren

Wer seinen Traumjob gefunden hat, möchte ihn auch während der Schwangerschaft in vollem Umfang ausüben dürfen, solange es geht. Das gilt ebenso für Ärztinnen, die im OP stehen, wie eine Umfrage des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC) und OPidS im Jahr 2020 gezeigt hat. Demnach war die Hauptmotivation von Frauen, ihre Tätigkeit auch während ihrer Schwangerschaft fortzuführen, mit über 90 Prozent die Freude am Operieren.

Dennoch sprechen viele Klinikleitungen bei Bekanntgabe der Schwangerschaft schnell ein Beschäftigungsverbot aus, obwohl das Mutterschutzgesetz andere Maßnahmen bei der Anpassung des Arbeitsumfeldes voranstellt. So gibt die Rangfolge in §13 MuSchG eindeutig vor:

  1. Umgestaltung des Arbeitsumfeldes durch Schutzmaßnahmen
  2. Einsatz an einem anderen geeigneten, zumutbaren Arbeitsplatz
  3. Betriebliches Beschäftigungsverbot

Ein kluges Reflektieren, wie Schwangere weiter an ihrem eigentlichen Arbeitsplatz eingesetzt werden können, solle dabei im Vordergrund stehen, bevor die Betroffenen die Ambulanzsprechstunden übernehmen müssen, betont Dr. Maya Niethard in ihrem Artikel. Darüber hinaus sei ein Beschäftigungsverbot aus betrieblicher Sicht nur bei einer „unverantwortbaren Gefährdung“ am Arbeitsplatz auszusprechen – wenn es sich also allein auf die Sicherheit am Arbeitsplatz beziehe und dieser nicht sinnvoll angepasst werden kann.

Große Resonanz auf Umfrage zum Mutterschutz

Damit Ärztinnen künftig keinen Karriereknick mehr befürchten müssen, hat ein Netzwerk ärztlicher Organisationen wie der Marburger Bund, der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB), OPidS, Die Chirurginnen e.V., der Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK) im November 2022 eine Online-Umfrage zum Thema Mutterschutz durchgeführt und erfolgreich medial präsentiert. Die Ergebnisse zeigten, dass die Hälfte der befragten Ärztinnen Bedenken hatte, ihre Schwangerschaft den Vorgesetzten zu melden, da sie Einschränkungen bei der Facharztweiterbildung oder OP-Verbote befürchtete. Keine unberechtigte Angst, denn besonders während der Corona-Pandemie kam es bei knapp der Hälfte der Befragten zu Beschäftigungsverboten!

Gemeinsam mit berufspolitischen Organisationen, darunter auch die DGOU, macht sich Dr. Niethard stark, die Kommunikation zu Mutterschutz und Elternschaft transparenter zu gestalten. Denn ein umsichtiger Umgang mit diesem Thema bedeute einen „gehörigen Schritt nach vorne“, um den drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und gut ausgebildete Ärztinnen motiviert im Beruf zu halten.

Die Kernaussagen der Umfrageergebnisse aus 2022 und wie sich die Auswirkungen der Schwangerschaft auf die berufliche Karriere im Laufe der Zeit seit 2016 verändert haben, zeigt der OUMN-Artikel „Mutterschutz absurd?“ (© DGOU und BVOU [2023] Published by Springer Medizin Verlag Berlin [2023]. All rights reserved.).

  • Mitglied werden Mitglied werden
  • Kontakt Kontakt