Die Tagung wird organisiert von der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und dem Institut für Versicherungsmedizin (IVM).
1993 wurden die bandscheibenbedingten Erkrankungen der Wirbelsäule unter den Nummern 2108, 2109 und 2110 in die BK-Verordnung aufgenommen. Über 100.000 Versicherte stellten seitdem Anträge auf Anerkennung der Berufskrankheit. Die Anerkennungsquote ist jedoch gering.
Die 2005 veröffentlichten Konsensempfehlungen legten einheitliche Grundlagen für die medizinische Beurteilung der Berufskrankheit. Die medizinischen Kriterien der Konsensempfehlungen haben berufliche Expositionen bestimmt, die in etwa mit einer Verdopplung des Erkrankungsrisikos einhergehen. Dies wurde bei annäherndem Erreichen des Richtwertes nach dem Mainz-Dortmunder Dosismodells (MDD) als gegeben angesehen. Ausgehend von den Ergebnissen der Deutschen Wirbelsäulenstudie wird diskutiert, dass auch unterhalb dieses Richtwertes Risiken für die Entstehung einer bandscheibenbedingten Erkrankung bestehen.
Im Mittelpunkt der Tagung stehen unter anderem folgende Themen:
- Zwei Jahrzehnte BK 2108 – eine Bilanz
- Neue Erkenntnisse zur Epidemiologie des Rückenschmerzes
- Organische, soziale und psychische Einflüsse beim akuten und chronischen Rückenschmerz
- Ergebnisse und Konsequenzen der Deutschen Wirbelsäulenstudie
- Müssen Berufsgenossenschaften und Gerichte neue Belastungsgrenzen berücksichtigen?
- Praktische Schlussfolgerungen und Handlungsanleitungen für den Gutachter
Die Referenten und Vorsitzenden sind ausgewiesene Experten, in den Vorträgen werden unterschiedliche Aspekte der BK 2108 aus medizinischer, sozialpolitischer und juristischer Sicht beleuchtet. Die Tagung ist für alle diejenigen von Interesse, die mit der BK 2112 befasst sind: Medizinische Sachverständige, Orthopäden, und Unfallchirurgen, Arbeitsmediziner und Betriebsärzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gesetzlichen Unfallversicherungen, Gewerkschaften und Sozialministerien, Rechtsbeistände und Richter.
Zielgruppe der Tagung sind medizinische Sachverständige, Orthopäden und Unfallchirurgen, Arbeitsmediziner und Betriebsärzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gesetzlichen Unfallversicherungen, Gewerkschaften und Sozialministerien, Rechtsbeistände und Richter.

