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Pressemitteilung

Von der „Union Orthopädie und Unfallchirurgie“ zur „Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie“ – ein Vereinsverband

Als „historischen Tag“ kann man die Gründung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie bezeichnen, wenn man die nun beinahe 10-jährige Entwicklung von der Schaffung eines gemeinsamen Facharztes zu einer losen Union der Fachgesellschaften bis zu einem Vereinsverband betrachtet. Siehe auch unser Schreiben an alle Mitglieder vom Juli 2008.

26 Vertreter aus den geschäftsführenden Vorständen von DGOOC und DGU und langjährige Förderer dieser Entwicklung trafen sich, um die Gesellschaft auf den Weg zu bringen. Sehr begrüßt wurden die Senatoren, Herr Prof. Cotta als Präsident der DGU von 1986 und Präsident der DGOOC 1981 einerseits, sowie Herr Prof. Probst, Präsident der DGU 1982, langjähriger Generalsekretär und Mentor unserer Gesellschaft, kritisch konstruktiver Architekt der neuen Satzung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Geschwindigkeit der Abläufe von der Union zur Gesellschaft nahm fast expotentiell in den letzten Monaten zu, weil das angestrebte Ziel, eine gemeinsame Vertretung des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie als Erfolgsmodell erkannt wurde, z. B. in der: 

  • Zusammenführung beider Kongresse in den Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie, bei dem mehr als 7500 Teilnehmer zuletzt sich über die Entwicklung in dem Fach orientierten und wissenschaftliche und versorgungspolitische Aspekte diskutierten. Damit ist dieser Kongress der größte seiner Art in Europa.
  • Vertretung des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie innerhalb der chirurgischen Fächer mit über 10 000 Mitgliedern
  • Chance, Kompetenz aus einer Hand zu bieten: Mit dem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie werden die Fachfrau/der Fachmann für die Behandlung von Verletzungen, aber auch von muskulärskelettalen Erkrankungen geschaffen. Dabei reicht das Spektrum von der konservativen Behandlung von Rückenschmerzen, Gelenkerkrankungen, Sportverletzungen bis zur interdisziplinären Behandlung des Schwerverletzten und komplexer rekonstruktiver Wirbelsäulenchirurgie.

Dieser Prozess wird noch einmal beschleunigt, wenn die von allen chirurgischen Fächern konsentierte Novellierung der neuen Weiterbildungsordnung greift: Der umfassend im orthopädischen und unfallchirurgischen Fach weitergebildete Allgemeinchirurg wird es dann aus vernünftigen Gründen nicht mehr geben. Eine zweiköpfige Tandemstruktur für Allgemein- und Viszeralchirurgie einerseits und Orthopädie und Unfallchirurgie andererseits wird allerorten vorgehalten werden, um auch außerhalb von Ballungszentren dem Patienten chirurgische Kompetenz auf hohem Niveau anzubieten. Dies ist ein Gewinn für den orthopädisch/unfallchirurgischen Mittelbau, denn dies schafft zahlreiche zusätzliche leitende Positionen in unserem Fach.

Wir stehen am Anfang eines Prozesses der Zusammenführung und nachhaltiger inhaltlicher Ausgestaltung des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie. Eine neue Entität hat nun eine zukunftssichere Struktur gefunden. Noch wird die DGOU ein Vereinsverband sein, dessen Träger die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie sind. Paritätisch werden die Gremien dieser Gesellschaft aus beiden Gesellschaften besetzt. Die Aufgaben und Ziele sind die Interessenvertretung des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie, wie diese in der Weiterbildungsordnung für den Facharzt Orthopädie und Unfallchirurgie niedergelegt sind. Dies bedeutet: Interessenvertretung im versorgungs-, berufspolitischen und wissenschaftlichen Bereich, um die Bildung ausreichender Rahmenbedingungen umsetzen zu können. Beide Fachgesellschaften sind durch ihre Vorstände in der DGOU vertreten, um diese Ziele gleich gewichtet auszugestalten.

Der geschäftsführende Vorstand der DGOU bildet die Vorstände beider Gesellschaften ab. Damit ist auch der Berufsverband Orthopädie und Unfallchirurgie im geschäftsführenden Vorstand durch dessen Präsidenten vertreten. Zusätzlich wird die zunehmend wachsende Zahl niedergelassener Unfallchirurgen und Orthopäden mit ihren speziellen Interessen in unserer Gesellschaft durch einen Vertreter des Ausschusses „Vertretung niedergelassener Vertragsärzte“ mit Sitz und Stimme im geschäftsführenden Vorstand der DGOU abgebildet. Auch die Vertreter der verschiedenen Versorgungsstrukturen wie universitäre und nicht universitäre Einrichtungen sind im geschäftsführenden Vorstand vertreten. Damit sind alle Bereiche, ob ambulant, belegärztlich, stationär konservativ oder aber operativ ausgerichtet, im geschäftsführenden Vorstand und/oder Gesamtvorstand in die Interessenwahrnehmung und Optimierung der Entwicklung des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie eingebunden.

Anlässlich der Gründungsversammlung und der nachfolgenden Sitzung des geschäftsführenden Vorstandes wurden folgende Personalentscheidungen durch Wahl getroffen:

  • Präsident DGOU 2008: Prof. Dr. J. Grifka, Stellvertreter: Prof. Dr. A.Ekkernkamp
  • Präsident DGOU 2009: Prof. Dr. H. Zwipp, Stellvertreter: Prof. Dr. K. Günther
  • Generalsekretär 2008/2009: Prof. Dr. H. Siebert, Stellvertreter: Prof. Dr. F. U. Niethard
  • Schatzmeister 2008/2009: Prof. Dr. W. Pförringer 
    Stellvertreter 2008: Prof. Dr. P. Pohlemann, Stellvertreter 2009: Prof. Dr. B. Bouillon
  • Schriftführer 2008/2009: Prof. Dr. J. Sturm, Stellvertreter: Prof. Dr. J. Eulert

Zu Mitgliedern des nichtständigen Beirates als Vertreter der Nichtselbstständigen wurden Frau Dr. Daniela Witte, Heidelberg, und Herr PD Dr. Geritt Mathes, Greifswald, gewählt. Die weiteren 6 Mitglieder des nichtständigen Beirates werden bei der ersten Mitgliederversammlung im Jahr 2009 entsprechend der neuen Satzung von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Gesamtvorstandes gewählt werden. 

In absehbarer Zeit werden jetzt noch bestehende Doppelstrukturen bei Arbeitsgemeinschaften,Sektionen, Kommissionen und Ausschüssen durch gemeinsame Strukturen abgelöst. Die Macht des Faktischen, die Sinnhaftigkeit, sparsam mit Ressourcen, insbesondere mit der ehrenamtlichen Arbeitszeit der Mitglieder dieser Organschaften umzugehen, und die Wahrnehmung, ein größeres Gewicht, eine stärkere Stimme im Chor chirurgischer Fachgesellschaften einzubringen, wird diesen Prozess von der Doppel- zur Einzelstruktur fördern. Die Satzung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, die Sie in diesem Heft abgebildet finden, wurde so angelegt, dass die nachfolgenden Generationen, die die Entität Orthopädie und Unfallchirurgie in der Praxis ihrer Weiterbildung erfahren konnten, die weitere Gestaltung der Gesellschaft Orthopädie und Unfallchirurgie vornehmen. Unsere Aufgabe war es, flexible Strukturen zu schaffen, die es ermöglichen, Bewährtes zu erhalten und zukünftige Entwicklungen zu fördern. Alle Mitglieder der beiden Fachgesellschaften DGU und DGOOC werden ohne finanzielle Mehrbelastung sozusagen automatisch Mitglied in der DGOU. Die vorliegende, zugegebenermaßen komplizierte Satzung der neuen Gesellschaft trägt den erfolgreichen Strukturen beider Gesellschaften Rechnung. Die hierzu notwendige Änderung unserer Satzung werden wir bei der Mitgliederversammlung in Berlin im Herbst 2008 vorzunehmen haben.

Die Zukunft der nächsten Jahre wird darüber entscheiden und befinden, ob unsere gemeinsamen Bemühungen zukunftsfähig waren und das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie den vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen in Forschung, Klinik und Praxis den Bedürfnissen und Wünschen unserer Patienten gerecht wird. Wir alle, die wir aktiv in unseren Gesellschaften tätig sind, werden es in der Hand haben, fördernd und korrigierend einzugreifen.

Die Sorge, dass in dem Enthusiasmus für das neue Fach der unfallchirurgische Part, die Versorgung von Verletzungsfolgen und die Betreuung von Verletzten zugunsten der elektiven, planbaren und damit in gewisser Form auch überschaubaren Tätigkeit vernachlässigt wird, ist berechtigt. Deshalb wird es weiterhin Ziel und Aufgabe der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie sein, die Besonderheiten dieser Bereiche des gemeinsamen Faches weiter zu entwickeln, um das in vielen Ländern bestehende Modell eines „Orthopedic Surgeons” nicht zum Ersatz unseres, seit 40 Jahren erfolgreichen, sektorenübergreifenden Versorgungsmodells werden zu lassen! Die angehenden Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie müssen nicht nur die besonderen Gesetzmäßigkeiten orthopädischen Denkens und Handelns, sondern auch die häufig zu ungünstigen Zeitpunkten und in unplanbaren Situationen erforderliche Verletztenbetreuung kennen lernen, verinnerlichen und als Teil des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie wahrnehmen. Sie alle, die Sie als Erfahrene, bereits Weitergebildete, in welchen Sektoren und Bereichen auch, ob mehr elektiv orthopädisch, konservativ, in Belegkliniken, Praxen oder unfallchirurgischen Zentren tätig, Sie und wir müssen Abschied nehmen von manch lieb gewordenen Eigenheiten und die neue Entität, die neuen Inhalte des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie aufgreifen, in die Praxis umsetzen und damit der Idee Wirklichkeit verleihen.

Prof. Dr. Hartmut Siebert

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