Auf den beiden Bundesrat-Plenarsitzungen im September und Oktober 2019 wurde der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes“ eingebracht. Der Antrag kommt aus den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz, um rechtliche Klarheit für Notfallsanitäter zu schaffen. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hat in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) hierzu Stellung bezogen.
In der Stellungnahme sprechen sich die Fachgesellschaften gegen eine eigenverantwortliche Durchführung von invasiven Maßnahmen durch Notfallsanitäter aus und plädieren ausdrücklich für eine qualifizierte Teamarbeit zwischen Notarzt und Notfallsanitäter, um Schwerverletzte bestmöglich zu versorgen. Eine Substitution ärztlicher Leistung im Kontext von Notfallsituationen werde zum Wohle und zum Schutz der verletzten Patienten abgelehnt, heißt es in dem Schreiben.
