Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) haben im Januar 2018 gemeinsam zum Vorbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) „Einsatz motorbetriebener Bewegungsschienen (CPM) nach Interventionen am Knie- oder Schultergelenk“ Stellung genommen.
In der Stellungnahme wird der Ausschluss dreier Studien zu den Indikationen Schultersteife und Ruptur der Rotatorenmanschette kritisiert. Zudem heißt es darin, dass der Nutzen von motorbetriebenen Bewegungsschienen bei Erkrankungen des und nach Eingriffen am Schultergelenk aufgrund der Datenlage und der geringen Anzahl an Krankheitsbildern nur schwer zu bewerten ist.
